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   VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510   

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https://dejure.org/2017,16434
VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510 (https://dejure.org/2017,16434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.04.2017 - 1 B 16.2510 (https://dejure.org/2017,16434)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. April 2017 - 1 B 16.2510 (https://dejure.org/2017,16434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 75 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an das "Dienen" bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen eine Baueinstellungsanordnung für ein ca. fünf Kilometer von einer Hofstelle entferntes und im Rohbau in Betonbauweise errichtetes landwirtschaftliches Betriebsgebäude; "Dienen" eines Gebäudes bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • rewis.io

    Anforderungen an das "Dienen" bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 75 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Baueinstellungsanordnung für ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude im Außenbereich; Anforderungen an das "Dienen" bei einem landwirtschaftlichen Betrieb; Standort des Gebäudes; keine Bestimmung zum vorübergehenden Schutz von Tieren; Geeignetheit eines Gebäudes als ...

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 75 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Klage gegen eine Baueinstellungsanordnung für ein ca. fünf Kilometer von einer Hofstelle entferntes und im Rohbau in Betonbauweise errichtetes landwirtschaftliches Betriebsgebäude; "Dienen" eines Gebäudes bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
    Andererseits kann nicht verlangt werden, dass das Vorhaben für den Betrieb schlechthin unentbehrlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - BauR 1991, 579).

    Dabei ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muss, dass das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.).

    Denn die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hängt regelmäßig nicht von ihrem Standort ab (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37).

    Die Frage des Standorts ist somit Gegenstand der "Abwägung" eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87).

  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550

    Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
    Die Frage des Standorts ist somit Gegenstand der "Abwägung" eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
    Denn die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hängt regelmäßig nicht von ihrem Standort ab (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O.; U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 8 B 10256/04

    Baurecht; Baueinstellung; Baueinstellungsverfügung; Viehunterstand;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510
    Käme es allein auf die subjektiven Vorstellungen des Bauherrn an, würde dies dem Zweck der Vorschrift widersprechen, die lediglich Viehunterstände wegen ihres im Verhältnis zu Stallgebäuden weitaus geringeren Konfliktpotentials vom präventiven Bauverbot freistellen will (vgl. OVG RhPf, B.v. 25.2.2004 - 8 B 10256.04 - BauR 2004, 1284).
  • VG Bayreuth, 24.06.2021 - B 2 K 20.317

    Erfolglose Klage gegen die Nutzungsuntersagung eines Schafstalls im Außenbereich

    Ein Betriebsgebäude ist zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn seine Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und es insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet ist (BayVGH, U.v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 15).

    Abzustellen ist bei der Beurteilung einzig auf objektive Kriterien, wie Größe, Bauausführung oder Gestaltung (BayVGH, U. v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 15; OVG Koblenz, B. v. 25.02.2004 - 8 B 10256/04 - BauR 2004, 1284; Lechner/Busse, in: Busse/Kraus, BayBO, Stand Februar 2021, Art. 57, Rn. 126).

    Dies folgt auch aus Sinn und Zweck der Genehmigungsfreistellung von lediglich zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmten Anlagen gegenüber Ställen wegen des weitaus geringeren Konfliktpotentials (vgl. BayVGH, U. v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 15) im Vergleich zu Stallgebäuden.

    Im Übrigen hat es der Verwaltungsgerichtshof im U. v. 11.04.2017 - 1 B 16.2510 - Rn. 16 auch für eine Rinderhaltung genügen lassen, dass der Boden betoniert war, um das Gebäude als zur dauerhaften Nutzung geeignet anzusehen.

  • VG München, 25.07.2023 - M 1 K 20.1063

    Genehmigungsfähigkeit eines Rinderlaufstalles (verneint), Betriebskonzept,

    Die zugelassene Berufung wurde zurückgewiesen (BayVGH U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris).

    Die Akten des Verwaltungsgerichtshofs Az. 1 B 16.2509 und 1 B 16.2510 wurden beigezogen.

  • VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.1990

    Beschwerde (erfolglos), Vertretungserfordernis vor dem Verwaltungsgerichtshof;,

    Käme es allein auf die Behauptung des Bauherrn an, würde dies dem Zweck der Vorschrift widersprechen, die lediglich temporäre Viehunterstände wegen ihres im Verhältnis zu Stallgebäuden weitaus geringeren Konfliktpotentials vom präventiven Bauverbot freistellen will (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 15; OVG RhPf, B.v. 25.2.2004 - 8 B 10256.04 - BauR 2004, 1284 - juris Rn. 5; Lechner/Busse in Simon/Busse, BayBO Stand August 2016, Art. 57 Rn. 121).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2337

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baurechtliche Beseitigungsanordnung

    Der Gesetzgeber stellt ein Gebäude zur Unterbringung von Sachen nur deshalb vom präventiven Bauverbot frei, weil ein solches im Verhältnis zu anderen Vorhaben ein weitaus geringeres Konfliktpotential aufweist (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 15; König in Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 57 Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 18.1365

    Außenbereich, Genehmigungspflichtigkeit, öffentliche Belange

    Es ist vielmehr auf objektive Kriterien, wie Größe, Bauausführung und Gestaltung abzustellen (vgl. BayVGH, BeckRS 2017, 110411; OVG Koblenz, BeckRS 2004, 21226).
  • VG München, 10.05.2022 - M 1 K 18.4937

    Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle

    Zwar ist der beabsichtigte Standort keine Frage des "Dienens", hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals kann der beabsichtigte Standort indes ein bestätigendes oder abweisendes Indiz im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung sein (BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2510 - juris Rn. 14).
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